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Neues Alzheimer-Medikament in den USA mit Auflagen zugelassen

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 2 Min. Lesezeit
Neues Alzheimer-Medikament in den USA mit Auflagen zugelassen

Der Alzheimer-Wirkstoff Aducanumab hat von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) eine Zulassung mit Auflagen erhalten. Aducanumab ist damit der erste neue Alzheimer-Wirkstoff seit 2002. Begleitend muss der Hersteller Biogen die Wirksamkeit des Antikörpers mit einer weiteren Studie nachweisen. Biogen hat bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA auch einen Antrag für eine Zulassung in Europa gestellt. Eine Entscheidung darüber wird bis Ende des Jahres erwartet.

 

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) schätzt die aktuelle Situation ein und rät Patientinnen und Patienten in Deutschland zur Vorsicht:

 

„Wir begrüßen die Entscheidung der FDA, den Alzheimer-Wirkstoff Aducanumab unter der Voraussetzung zuzulassen, dass der Hersteller Biogen eine weitere Studie zur Wirksamkeit des Medikamentes vorlegt. Das ist folgerichtig, denn die bisherigen Ergebnisse, die Biogen vorgelegt hat, waren nicht eindeutig und haben zu viele Fragen offengelassen. Unstrittig ist zwar, dass Aducanumab wirksam die alzheimerspezifischen Eiweiß-Ablagerungen aus Beta-Amyloid im Gehirn entfernt. Ob damit aber die kognitiven Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten substantiell verbessert werden, konnten die widersprüchlichen Ergebnisse der beiden bisherigen Phase-3 Studien nicht zufriedenstellend belegen. Biogen muss jetzt nachlegen und mit der gebotenen Sorgfalt in einer weiteren Studie die noch offenen Fragen klären.

 

Mit der Zulassung sollten keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Auch Aducanumab kann die Alzheimer-Krankheit nicht heilen, sondern verlangsamt den Gedächtnisabbau in einem geringen Ausmaß. Für Patientinnen und Patienten in einem sehr frühen Krankheitsstadium kann das eine zeitweise spürbare Stabilisierung der kognitiven Fähigkeiten und der Lebensqualität bringen.

 

Der Wirkung stehen ernst zu nehmende Nebenwirkungen und eine aufwändige und engmaschige ärztliche Begleitung gegenüber. Eine Nebenwirkung des Wirkstoffs sind Hirnschwellungen, die unerkannt zu Hirnblutungen führen können. Deshalb wurden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zulassungsstudien in regelmäßigen Abständen mit bildgebenden Verfahren wie MRT untersucht. Bei Hirnschwellungen wurde die Dosis ausgesetzt. Solche Begleituntersuchungen müssten auch regelmäßig bei Patientinnen und Patienten durchgeführt werden“, sagt Astrid Marxen, Sprecherin der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI).

 

Die AFI war nicht an der Entwicklung von Aducanumab beteiligt und unterhält keine Verbindungen zu Biogen.

 

 

Text/Foto: Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI)

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