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Blutspendetermine in und um Bad Kreuznach

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 2 Min. Lesezeit
Blutspendetermine in und um Bad Kreuznach

Aktuelle Einschränkungen:

  • Personen, die sich in den letzten 2 Wochen außerhalb der EU oder der Staaten des Europäischen Freihandelsabkommens (EFTA) aufgehalten haben, dürfen KEIN Blut spenden! Das gilt auch, wenn das Aufenthaltsland KEIN Risikogebiet nach der Definition des Robert-Koch-Institutes ist!

  • Personen, die Kontakt zu einem nachweislich am Coronavirus Erkrankten hatten oder die Kontakt zu jemandem hatten, für den ein Verdachtsfall vorliegt, müssen  2 Wochen warten, bevor Sie wieder Blut spenden können!

  • Personen, die mit dem Coronavirus infiziert oder gar daran erkrankt sind, müssen bis 4 Wochen nach Ausheilung warten, bevor Sie wieder Blut spenden dürfen.

  • Personen, die Blut spenden wollen, benötigen eine geeignete Mund- und Nasenbedeckung (MN-Bedeckung), damit sie Blut spenden können. Geeignet sind Masken aus dem medizinischen Fachhandel, selbstgenähte Masken oder auch Schals oder Buffs, die den Mund- und Nasenbereich des Trägers abdecken. Falls Blutspender keine geeigneten MN-Bedeckungen zur Verfügung stehen, erhalten sie vor Ort beim Blutspendetermin eine Maske durch die Entnahmemitarbeiter. 

Wichtig: Wir bitten alle spendewilligen Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund- und Nasen-Bedeckung tragen können (auch solche, die durch ein entsprechendes Attest von der MNS-Pflicht befreit sind), bis auf Weiteres von einer Blutspende abzusehen. Um auf den Blutspendeterminen für alle Beteiligten ein Höchstmaß an Schutz garantieren zu können, bedarf es einer Regelung, die in Bezug auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen keine Ausnahmeregelungen zulässt, dafür bitten wir um Verständnis. 

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Uni Mainz: Durchbruch für die Behandlung der Zöliakie
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Wissenschaftler der Universitätsmedizin Mainz federführend bei der Entwicklung und klinischen Testung des ersten wirksamen Medikaments (Mainz, 13.07.2021, vw) Ein Forscherteam hat unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Detlef Schuppan, Direktor des Instituts für Translationale Immunologie der Universitätsmedizin Mainz, einen neuartigen medikamentösen Wirkstoff zur Behandlung der Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) entwickelt: den Transglutaminase-Hemmer ZED1227. Das Medikament basiert auf einem erkrankungsspezifischen Wirkmechanismus. Die bisher einzige wirksame Therapieoption für Betroffene ist eine streng glutenfreie Diät. Im Rahmen einer klinischen Phase 2a-Studie haben die Mainzer Wissenschaftler gemeinsam mit internationalen Kollegen gezeigt, dass ZED1227 eine starke schützende Wirkung auf die Dünndarmschleimhaut hat und die Entzündung, Erkrankungssymptome sowie die Lebensqualität der Betroffenen verbessert. Damit ist ZED1227 das erste Zöliakie-Medikament, für das eine klinische

14.07.2021 Artikel ansehen ↗
„Je nach Farbe verlieren die meisten Rezepte irgendwann ihre Gültigkeit"
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Rezepte für Arzneimittel können nach der ärztlichen Ausstellung je nach Farbe unterschiedlich lange in Apotheken eingelöst werden. „Patientinnen und Patienten sind immer auf der sicheren Seite, wenn sie mit dem Rezept umgehend in eine Apotheke kommen, also direkt am Tag der Ausstellung oder ein, zwei Tage danach“, sagt Apothekerin Silke Laubscher vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – . „Je nach Farbe verlieren die meisten Rezepte irgendwann ihre Gültigkeit und dürfen von den Apotheken nicht mehr beliefert werden.“ Die Fristen gelten auch, wenn Medizinprodukte oder Hilfsmittel ärztlich verordnet wurden. Die rosa Rezeptblätter zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse sind genau 28 Tage lang gültig. Dies wurde Anfang Juli konkretisiert, zuvor waren sie einen Monat lang gültig. Privatrezepte sind meist blau und drei Monate lang gültig. Auf gelben, mehrteiligen Rezepten werden Betäubungsmittel wie zum Beispiel stark wirksame Schmerzmittel verordnet. Sie bleiben sieben Tage lang gültig.

06.07.2021 Artikel ansehen ↗
Neues Alzheimer-Medikament in den USA mit Auflagen zugelassen
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Neues Alzheimer-Medikament in den USA mit Auflagen zugelassen

Der Alzheimer-Wirkstoff Aducanumab hat von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) eine Zulassung mit Auflagen erhalten. Aducanumab ist damit der erste neue Alzheimer-Wirkstoff seit 2002. Begleitend muss der Hersteller Biogen die Wirksamkeit des Antikörpers mit einer weiteren Studie nachweisen. Biogen hat bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA auch einen Antrag für eine Zulassung in Europa gestellt. Eine Entscheidung darüber wird bis Ende des Jahres erwartet. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) schätzt die aktuelle Situation ein und rät Patientinnen und Patienten in Deutschland zur Vorsicht: „Wir begrüßen die Entscheidung der FDA, den Alzheimer-Wirkstoff Aducanumab unter der Voraussetzung zuzulassen, dass der Hersteller Biogen eine weitere Studie zur Wirksamkeit des Medikamentes vorlegt. Das ist folgerichtig, denn die bisherigen Ergebnisse, die Biogen vorgelegt hat, waren nicht eindeutig und haben zu viele Fragen offengelassen. Unstrittig ist zwar, da

08.06.2021 Artikel ansehen ↗