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Corona

Testmöglichkeiten auf SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 3 Min. Lesezeit
Testmöglichkeiten auf SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz

Romolo Tavani- AdobeStock.com CORONA

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Dr. Peter Heinz, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, haben heute die unterschiedlichen Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz sowie die Anlaufstellen für freiwillige Testungen vorgestellt.

„Unser aller gemeinsames Ziel sollte es sein, eine zweite Corona-Welle zu verhindern! Dazu ist es wichtig und erforderlich, dass alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer wissen, wann sie sich wohin wenden können, wenn sie einen Bedarf oder Anspruch auf einen Test auf COVID-19 haben“, sagte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

 

Symptomatische Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten, die an Symptomen einer Atemwegsinfektion wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder anderen Symptomen von COVID-19, wie zum Beispiel Geschmacksverlust leiden, können bei ihrer Hausärztin oder bei ihrem Hausarzt einen Corona-Test auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung durchführen lassen, sofern in der Praxis Corona-Tests angeboten werden. Sofern die Praxis selbst keine Tests anbietet, werden die Patientinnen und Patienten von dort an die Corona-Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen.

Eine interaktive Karte auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung www.kv-rlp.de gibt Auskunft über Standorte und Öffnungszeiten der Corona-Ambulanzen, Corona-Praxen oder der Corona-Sprechstunden. Erforderlich ist die vorherige telefonische Terminabstimmung und der Hinweis auf das Mitbringen der Versichertenkarte.

Weitere Testmöglichkeiten bestehen zudem in den Fieberambulanzen, die überwiegend in Trägerschaft der Kommunen und auch der Krankenhäuser sind. Betroffene müssen sich vorab zunächst telefonisch bei der Hotline "Fieberambulanz" unter der Telefonnummer 0800 99 00 400 anmelden.

 

Reiserückkehrer

Die um die Thematik Reiserückkehrer erweiterte Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist am 8. August in Kraft getreten. Sie beinhaltet kostenlose Testmöglichkeiten für Einreisende aus dem Ausland. Diese können sich binnen 72 Stunden nach der Rückkehr in Deutschland kostenlos auf COVID-19 testen lassen. Einen Anspruch haben alle Einreisenden nach Deutschland, also auch diejenigen, die sich nicht in Risikogebieten aufgehalten haben. Die Regelung gilt nach aktuellem Stand noch bis einschließlich 15. September 2020. Dann sind in allen Bundesländern die Schulferien zu Ende.

Testungen für Einreisende werden in Rheinland-Pfalz seit Anfang August 2020 an vier Teststationen des Landes durchgeführt: am Flughafen Hahn und im Grenzbereich zu Luxemburg, Frankreich und Belgien. Aufgrund des Ferienendes und der damit verbundenen zurückgehenden Inanspruchnahme wird dort beginnend ab der kommenden Woche das Testangebot an den Wochenenden aufrechterhalten, an denen gewöhnlich der Reiseverkehr erfolgt. Darüber hinaus werden die Testungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die in Corona-Ambulanzen, Corona-Praxen sowie Corona-Sprechstunden tätig sind, durchgeführt.

Testungen von Reiserückkehrern sind ebenfalls in den meisten Fieberambulanzen möglich.

 

Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten

Anlässlich der Wiederaufnahme des Regelbetriebs an Schulen und Kitas hat die Landesregierung einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen, wonach sich bis zum 15. September 2020 alle Personen einmalig testen lassen können, die in rheinland-pfälzischen Schulen und Kindertagesstätten tätig sind. Die Testung ist freiwillig und kann nur von einer rheinland-pfälzischen Vertragsärztin oder einem rheinland-pfälzischen Vertragsarzt, zum Beispiel in einer Corona-Ambulanz, in einer Corona-Praxis oder Corona-Sprechstunde, durchgeführt werden. Die Kosten werden vom Land getragen.

Laut dem Vorsitzenden des Vorstands der KV RLP Dr. Peter Heinz „haben das Land Rheinland-Pfalz und die Kassenärztliche Vereinigung mit den Testmöglichkeiten für Menschen mit coronaverdächtigen Symptomen beziehungsweise zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Viren für Menschen ohne Symptome ihre jeweilige Verantwortung zur Bekämpfung der Pandemie vorbildlich übernommen. Die niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte unterstützen die staatliche Ebene bei ihren Testverpflichtungen.“

 

 

Quelle:

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT

UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ

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