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Corona

Kreisverwaltung Bad Kreuznach beantwortet Fragen zu Corona: Kontaktpersonen, Isolation, häusliche Quarantäne

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 5 Min. Lesezeit
Kreisverwaltung Bad Kreuznach beantwortet Fragen zu Corona: Kontaktpersonen, Isolation, häusliche Quarantäne

bychykhin -AdobeStock.com

FAQ Kontaktpersonen:

Der Begriff „Kontaktperson“ meint Menschen, die mit Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, in Kontakt gestanden haben. Unterschieden wird hierbei der Grad der Kontaktpersonen je nach Intensität, Dauer und Art des Kontakts.

 

Kontaktperson 1:

Bei Kontaktpersonen 1 (K1) bestand Kontakt zu einer infizierten und positiv getesteten Person. Zur Kontaktperson 1 wird man in aller Regel dann, wenn der Kontakt mindestens 15 Minuten, „Face-to-Face“, also ohne nennenswerten Abstand, stattgefunden hat. Maßgeblich ist dabei auch der Zeitpunkt des Kontakts. In der Regel muss dieser innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem positiven Test oder dem Auftreten von Symptomen beim Infizierten stattgefunden haben.

K1-Personen müssen eine 14-tägige Quarantäne ab dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person einhalten. Ein negatives Corona-Testergebnis verkürzt diese Quarantänezeit nicht.

K1-Personen erhalten eine Information der Verwaltung, dass sie diese Quarantäne einzuhalten haben. Es empfiehlt sich, ein Kontakttagebuch der letzten Tage anzulegen. Der persönliche Kontakt oder der Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände oder des eigenen Grundstücks ist während der Quarantänezeit grundsätzlich verboten.

Wichtig ist darüber hinaus, auch möglichst zu anderen Personen im Haushalt – ganz besonders jene mit erhöhtem Gesundheitsrisiko – Isolation einzuhalten.

Wenn Krankheitssymptome auftreten, sollte zudem schnellstmöglich ein Coronatest durchgeführt werden. Bitte unbedingt bei der Anmeldung zum Coronatest mitteilen, dass man K1-Person ist und Kontakt zu einem positiv getesteten Mensch hatte. Wegen der bestehenden Quarantäneverpflichtung darf nur der direkte Weg zur Testung bzw. wieder nachhause genutzt werden. Eine Nutzung des ÖPNV ist nicht erlaubt. Auch Umwege, um Erledigungen zu machen, sind nicht gestattet.

 

Kontaktpersonen 2:

Unter Kontaktpersonen zweiten Grades (K2) versteht man Personen, die Kontakt zu einer Index-Person hatten, jedoch nicht die Kriterien einer Kontaktperson 1 erfüllen. Dazu zählen insbesondere, dass ein ausreichender Abstand und ein sehr zeitlich befristeter Kontakt mit der Indexperson bestanden. Für Kontaktpersonen 2 besteht keine Quarantäne. Darüber hinaus haben K2-Personen auch keine besonderen Verhaltensregeln zu beachten, sondern die allgemein gültigen Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln.


FAQ Häusliche Isolation und Quarantäne:

 

Warum häusliche Isolation oder Quarantäne und wer ordnet sie an?

Die Vorgaben für die Anordnung von häuslicher Isolation oder Quarantäne werden vom RKI festgelegt. Die häusliche Isolation bzw. Quarantäne soll dazu dienen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die Isolation bzw. Quarantäne wird durch die Verwaltung angeordnet und muss eingehalten werden. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und führen zu Bußgeldern.

 

Wer muss wegen Corona in Isolation bzw. Quarantäne?

  • Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden
  • Personen, die unmittelbaren und längeren Kontakt (mindestens 15 Minuten Kontakt ohne Mindestabstand) zu einer infizierten Person hatten Hierbei spricht man von einer Kontaktperson 1 (siehe auch FAQ zu Kontaktpersonen).
  • Nicht in Quarantäne müssen hingegen Kontaktpersonen von K1-Personen.

Ein Beispiel dazu: Ein Kind muss wegen Corona im Kita als Kontaktperson 1 in Quarantäne. Die Eltern sind in diesem Fall Kontaktperson zu einer K1-Person (Kind) und müssen keine Quarantäne einhalten.

 

Dürfen Menschen in häuslicher Isolation oder Quarantäne das Haus verlassen?

Nein! Ein verlassen der eigenen vier Wände (Wohnung oder Eigenheim) darf nur im absoluten Notfall oder nach Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden erfolgen. Auch Bereiche, in denen man außerhalb der eigenen Wohnung oder Eigenheims theoretisch „alleine“ wäre, sind tabu. Einzig der eigene Garten im selbst bewohnten Einfamilienhaus darf aufgesucht werden.

 

Dürfen Menschen in häuslicher Isolation oder Quarantäne andere treffen?

Nein! Der direkte persönliche Kontakt zu anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts, wie zu Freunden, Arbeitskollegen, Nachbarn oder auch dem Briefträger, soll vollständig unterbleiben. Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts sind nur im absoluten Notfall (zum Beispiel ein angemeldeter Arztbesuch) oder nach Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden möglich.

 

Was ist mit Menschen im eigenen Haushalt?

Um die eigenen Familienmitglieder oder andere Menschen, die im eigenen Haushalt leben zu schützen, sollte der direkte Kontakt wo möglich stark eingeschränkt werden. Es wird empfohlen, sich als positiv getestete Person bzw. K1-Person getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern in einem Einzelzimmer aufzuhalten. Gemeinschaftsräume sollten nicht häufiger als unbedingt notwendig von der positiv getesteten Person aufgesucht werden.

Bein unvermeidbaren Kontakten zu den weiteren Haushaltsmitgliedern sollte auf alle Fälle – soweit möglich - Abstand gehalten und eine besondere Beachtung auf Hygiene gelegt werden. Darüber hinaus sollte auch im eigenen Haushalt, sofern weitere Menschen dort leben, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem sollte regelmäßig ausreichend gelüftet werden.

 

Was ist mit Kindern, die betreut werden müssen?

Je kleiner Kinder sind, desto weniger ist eine häusliche Absonderung möglich. Daher gilt die Empfehlung wie oben beschrieben hier nicht. Kinder brauchen auch in der Quarantäne ihre Bezugspersonen. Wo möglich ist es aber sinnvoll, auf zu engen Kontakt zu verzichten. Je älter Kinder sind, desto einfacher gelingt dies.

 

Unterstützung von Menschen in Isolation oder Quarantäne:

Im Landkreis Bad Kreuznach haben sich während der Pandemie zahlreiche Organisationen und Gruppen gefunden, die Einkäufe oder ähnliches für Menschen in Quarantäne oder Isolation anbieten. Eine Übersicht darüber ist unter anderem auf der Seite www.familiennetzwerk-kh.de zu finden.

Auch bei der Unterstützung durch andere Menschen gilt jedoch: Den direkten persönlichen Kontakt vermeiden. Erwartete oder benötigte Lieferungen sollten daher vor der Haustüre abgelegt und erst, nachdem der Lieferant in sicherer Entfernung ist, aufgenommen werden.




Text: 
Kreisverwaltung Bad Kreuznach

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