Ein neuer Blick auf Gesundheit & Wohlbefinden GESUNDHEIT & WOHLBEFINDEN
gesundheitRHEIN–NAHESuche ↗
MenüErnährungBewegungÜberregionale GesundheitsnachrichtenNewsletterUnsere Gesundheits-ExpertenKreis Bad KreuznachKreis Mainz-BingenKreis Aley-WormsRhein-Hunsrück KreisSelbsthilfegruppenWerbungUncategorizedArchivNachrichten aus der MedizinAdvertorialNaturheilkundePflegePsychologieEntspannungKörper & PsycheCoronaKur & ErholungKrebs-BlogDiät & ErnährungApotheken & MedizinPflege & VersorgungGesundheit & PolitikAlternative HeilmethodenStellenangeboteWellness & BeautyWellness & EntspannungSuche
Corona

Kreisverwaltung Bad Kreuznach: Konkretisierungen zur Elften Corona-Bekämpfungsverordnung

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 4 Min. Lesezeit

Stand 31.10.2020

 

Allgemein gelten weiterhin die AHA + L -Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.

 

Abstandsregeln im öffentlichen Raum :

Mit der zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz dürfen insgesamt maximal 10 Personen aus zwei Hausständen gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein. Zu anderen Personengruppen soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden.

 

Schutzvisiere:

Beschäftigte im Einzelhandel und im Dienstleistungsbereich dürfen ein Schutzvisier statt einer Alltagsmaske tragen.

 

Geschlossen sind:

 

  • Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und Tattoostudios sowie ähnliche Betriebe.
  • Alle gastronomischen Einrichtungen außer Mensen und Kantinen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie Straßen- und Ab-Hof-Verkauf sind aber weiterhin erlaubt.
  • Campingplätze sind ebenfalls für touristische Zwecke geschlossen. Dauercamper sind hiervon nicht betroffen
  • Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen, Museen und ähnliches
  • Saunen, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Fitnessstudios und ähnliches.

 

Musikvereine und Chöre:

Musikalische Gruppenproben- und der Auftrittsbetrieb ist nicht möglich.

 

Sport:

Im Amateur- und Freizeitsport sind Mannschaftssportarten und jede Form von Kontaktsport generell untersag, ebenso alle sportlichen Betätigungen im Innenbereich.

Sportarten, in denen kein direkter Kontakt zu Mitspielern besteht, sind auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, erlaubt.

Schießsport im Innenbereich ist untersagt. Training in Outdooranlagen ist mit maximal zwei Personen erlaubt.

Tennis im Außenbereich ist gestattet, Doppel (vier Personen) sind nur möglich, wenn die Mitspieler aus maximal zwei Hausständen kommen. Andere Konstellationen beim Tennisdoppel sind nicht zulässig.

 

Tanzsport sowie der Betrieb der Tanzschulen sind nicht gestattet.

 

Geburtsvor- und Nachbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik oder andere Säuglingskurse (Babymassage und ähnliches) sind erlaubt.

 

Hundesport kann weiterhin stattfinden, auch der Betrieb von Hundeschulen kann weiterhin stattfinden.

 

Generell gilt für alle weiterhin möglichen Sportarten: Die allgemeinen Hygiene und Abstandsregeln sind zu beachten.

 

Spielplätze:

Diese dürfen weiterhin geöffnet bleiben, für Erwachsene gilt jedoch Maskenpflicht.

 

Außerschulische Bildungseinrichtungen:

Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen weiterhin unter Beachtung der entsprechenden Hygienekonzepte durchgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem Musikschulen sowie die musikalische Ausbildung. Ebenso sind weiterhin die Angebote an Volkshochschulen möglich.

Auch der praktische und theoretische Unterricht in Fahrschulen darf weiterhin stattfinden.

Kurse der Familienbildung sind gestattet, sofern die Abstandsregeln zwischen den teilnehmenden Familien eingehalten werden.

 

Medizinische Dienstleitungen:

Erlaubt sind Dienstleitungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Fußpflege, Massagen, Physiotherapie, Logopädie und ähnliches.

Rehaeinrichtungen oder auch der Radonstollen können als medizinische Einrichtung unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln geöffnet bleiben. Auf dem Liegeplatz im Radonstollen entfällt die Maskenpflicht.

 

Veranstaltungen:

Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht gestattet.

 

Hochzeiten:

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar sowie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes.

Auch weitere Gäste sind erlaub, wenn die Größe des Raumes dies zulässt. Pro Person sind hier 10 Quadratmeter Fläche notwendig. Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar.

Feiern im Anschluss an die Trauung sollen nur mit einem weiteren Hausstand oder maximal 10 Personen stattfinden.

 

Beerdigungen:

Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.

An der Trauerfeier in der Friedhofshalle dürfen alle Verwandten ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes als Trauergäste teilnehmen. Darüber hinaus sind weitere Personen erlaubt, sofern die Größe des Raumes dies zulässt. Pro Person sind hier 10 Quadratmeter Fläche notwendig.

 

Gremiensitzungen:

Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet.

Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und ähnliches von Vereinen und Verbänden sind hingegen in Präsenz untersagt.

 

Schulen:

Während des Unterrichts gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse Maskenpflicht. Im Landkreis Bad Kreuznach gilt dies nicht für die Bodelschwingh-Schule, die Don-Bosco-Schule und die Bethesda-Schule.

Die Maskenpflicht entfällt im Sportunterricht und in der Pause im Freien, bei der Nahrungsaufnahme sowie bei Prüfungen, Klassen- und Kursarbeiten.

 

Weiter entdecken

Sonderimpfaktion für Erstimpfungen mit BionTech im Rhein-Hunsrück-Kreis
Corona

Sonderimpfaktion für Erstimpfungen mit BionTech im Rhein-Hunsrück-Kreis

Am Dienstag, 20. Juli und Mittwoch, 21. Juli 2021 bietet das Landesimpfzentrum in Simmern, Holzbacher Straße 4, eine Sonderimpfaktion an. Jeweils von 13 bis 18 Uhr sind insgesamt 900 Erstimpfungen mit BionTech für Erwachsene ab 18 Jahren möglich. Den Termin für die Zweitimpfung erhalten Impfwillige direkt vor Ort. Zur Vermeidung von Wartezeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich: Von Montag, 19. Juli bis Mittwoch 21. Juli 2021 können Termine jeweils von 8 bis 17 Uhr telefonisch über die Telefonnummer 06761 82-889 vereinbart werden. Alternativ können Sie Terminanfragen per E-Mail an [email protected] senden. Angesprochen sind alle Personen, die sich bisher noch nicht für einen Termin registriert haben, oder noch keinen Termin erhalten haben. Zum Impftermin ist lediglich der Personalausweis und die Krankenkassenkarte (zur vereinfachten Datenerfassung, nicht zur Abrechnung) erforderlich. Für Impfungen von 16- und 17-Jährigen gelten die Bestimmungen des Landes Rhe

15.07.2021 Artikel ansehen ↗
Corona: Dr. Heike Kaster-Meurer freut sich über Sonderimpfaktion am 09. Juli im Pariser Viertel
Corona

Corona: Dr. Heike Kaster-Meurer freut sich über Sonderimpfaktion am 09. Juli im Pariser Viertel

Am Wochenende führt die Stadtverwaltung Bad Kreuznach gemeinsam mit dem Land Rheinpfalz-Pfalz an drei Tagen eine Corona-Sonderimpfaktion im Pariser Viertel durch. Rund 500 Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers können am Freitag, 9. Juli, von 13.30 bis 19 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, 10. und 11. Juli, jeweils von 8.30 bis 16 Uhr geimpft werden. Im Quartierszentrum in der Planiger Straße 4 wird ein provisorisches Impfzentrum eingerichtet und durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das Quartiersmanagement Soziale Stadt Pariser Viertel sowie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreut. Die Stadt Bad Kreuznach möchte mit dieser Sonderimpfaktion gezielt Menschen in beengten Wohnsituationen ansprechen. Denn erfahrungsgemäß verbreiten sich Infektionen sehr schnell, wo vielen Menschen auf begrenztem Raum zusammen sind. Das Land Rheinland-Pfalz stellt der Stadt den Impfstoff „Johnson & Johnson“ zur Verfügung, sodass nur eine Impfung notwendig ist. Eine Voranmeldung ist nicht erforderli

06.07.2021 Artikel ansehen ↗