
Das Land hat mittlerweile sein Einvernehmen zu den vom Landkreis vorgeschlagenen verschärfenden Maßnahmen erteilt. Hierbei standen Landkreis und Land seit Montag in engem Austausch.
Neben einer Maskenpflicht an bestimmten weiteren Orten (Fußgängerzone Bad Kreuznach) gilt mit der neuen Allgemeinverfügung eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag. Hierzu gibt es
besondere Ausnahmen, z.B. für Berufstätige, für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen etc..
Quelle:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
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