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Corona

Wer darf sich ab 6. März zur Corona-Schutzimpfung anmelden?

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 4 Min. Lesezeit
Wer darf sich ab 6. März zur Corona-Schutzimpfung anmelden?
Andreas Prott- AdobeStock.com
Andreas Prott- AdobeStock.com

Terminregistrierungen für Menschen mit Vorerkrankungen sowie Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen starten am 6. März

 

„Wir kommen bei den Impfungen weiter gut voran. Ich freue mich, dass wir immer mehr Menschen ein Impfangebot machen können. Ab 6. März erhalten weitere Gruppen aus der Priorisierungsgruppe 2 die Möglichkeit, sich für eine Schutzimpfung gegen Corona zu registrieren und für eine Impfung anzumelden. Unsere Online-Terminregistrierung steht ab dem 6. März für Menschen mit schweren Vorerkrankungen sowie für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen offen“, sagte Gesundheits­ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

 

Zunächst starten am 6. März die Online-Terminregistrierungen für Impftermine für weitere Gruppen der Priorisierungsgruppe 2. Neu für einen Impftermin können sich dann registrieren Menschen mit bestimmten schweren Erkrankungen der Priorisierungsgruppe 2 sowie enge Kontaktpersonen von Schwangeren und pflegebedürftigen Menschen.

 

Es gelten dabei die folgenden Regelungen:

 

Menschen mit Vorerkrankung oder Behinderung

 

Laut Bundesimpfverordnung haben Menschen mit bestimmten schweren Vor­erkrankungen mit hoher Priorität Anspruch auf eine Impfung und können sich ab 6. März im Onlineportal registrieren.

 

Zum Impftermin müssen die Betroffenen eine ausgefüllte Selbsterklärung sowie medizinische Unterlagen vorlegen, die eine entsprechende Erkrankung belegen. Sollten ihnen keine medizinischen Unterlagen zur Verfügung stehen, ist die Vorlage einer ärztlichen Erklärung erforderlich. Die entsprechenden Dokumente stehen auf der Internetseite der Online-Registrierung www.impftermin.rlp.de sowie auf www.corona.rlp.de zum Download bereit.

 

Die Regelung gilt ausschließlich für durch folgende durch die Bundesimpfverordnung festgelegte Vorerkrankungen:

 

  • Trisomie 21
  • Zustand nach Organtransplantation
  • Demenz oder eine geistige Behinderung oder eine schwere psychiatrische Erkrankung
  • insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Maligne hämatologische Erkrankung oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankung, die nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
  • Interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung
  • Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)
  • Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung
  • chronische Nierenerkrankung
  • Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

Ebenso können sich ab dem 6. März Menschen mit Behinderungen im Leistungsbezug des SGB IX, SGB VII und SGB XI für einen Termin registrieren.

Um eine Impfung erhalten zu können, benötigen die Betroffenen einen aktuellen Nachweis, aus dem die Beeinträchtigung oder der Leistungsbezug hervorgeht. 

Kontaktpersonen von Schwangeren

 

Jede Schwangere kann bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen, die sich impfen lassen können und für die eine Registrierung über das Online-Impfportal möglich ist.

 

Zum Impftermin müssen die Kontaktpersonen im Impfzentrum das von der Schwangeren unterschriebene Formular „Kontaktperson für Schwangere“ vorlegen. Das entsprechende Dokument steht auf der Internetseite der Online-Registrierung www.impftermin.rlp.de sowie auf www.corona.rlp.de zum Download bereit.

 

Das Impfzen­trum ist berechtigt, gegebenenfalls nach einem Nachweis der Schwangerschaft zu fragen. Die Kontaktpersonen sollten beispielsweise die Kopie des Mutterpasses oder der Schwangerschaftsbescheinigung bereithalten.

 

Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen

 

Ebenfalls ist die Online-Terminregistrierung ab 6. März geöffnet für bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person nicht in einer Einrichtung lebt und selbst der aktuellen Prioritätsgruppe 1 oder 2 zugeordnet werden kann. Sie muss also über 70 Jahre alt sein oder eine der oben aufgezählten Erkrankung oder Behinderung haben.

 

Zum Impftermin müssen die Kontaktpersonen einen aufgefüllten und von der pflegebedürftigen Person bzw. ihrer Vertreterin oder ihrem Vertreter unterschriebenen Vordruck vorlegen. Das entsprechende Dokument steht auf der Internetseite der Online-Registrierung www.impftermin.rlp.de sowie auf www.corona.rlp.de zum Download bereit.

 

Das Impfzentrum ist berechtigt, gegebenenfalls nach einem Nachweis der Pflegebedürftigkeit zu fragen. Die Kontaktpersonen sollten beispielsweise eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bereithalten.

 

Die Internetadresse für die Online-Terminregistrierung eines Impftermins lautet www.impftermin.rlp.de.

 

 

 

Quelle:

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT

UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ

 

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