Urlauber dürfen selbst benötigte Medikamente aus dem Ausland nach Deutschland mitbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arzneien aus dem europäischen oder außereuropäischen Ausland kommen und ob es sich um verschreibungs- oder apothekenpflichtige Medikamente handelt. Zugelassen ist eine Menge, die bei empfohlener Einnahme für ungefähr drei Monate reicht. Dafür kann man sich an der Packungsbeilage orientieren.
Wer im Ausland Arzneimittel benötigt, sollte beachten, dass gleiche Medikamente im Ausland anders heißen können. Ähnlich klingende Namen sprechen jedoch nicht automatisch für gleiche Inhaltstoffe, Dosierungen oder Zusammensetzung.
Medikamente sollten nur in zugelassenen Apotheken gekauft werden. Fälschungen können gefährliche Inhaltsstoffe haben, gar keine Wirkung zeigen, falsch dosiert oder gekennzeichnet sein. Vorsicht ist auch bei pflanzlichen Naturheilmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder hoch dosierten Vitaminpräparaten geboten: Sie können in Deutschland als Arzneimittel gelten und sind damit ebenfalls nur begrenzt erlaubt.
Zugelassene Versandapotheken dürfen innerhalb der Europäischen Union Medikamente verschicken. Eine Bestellung ist jedoch prinzipiell nur aus Ländern erlaubt, in denen ähnliche Sicherheitsvorschriften gelten wie in Deutschland. Momentan gilt das für Apotheken aus den Niederlanden, aus Schweden (nur verschreibungspflichtige Medikamente) und Tschechien (nur nicht verschreibungspflichtige Medikamente).
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