Ein neuer Blick auf Gesundheit & Wohlbefinden GESUNDHEIT & WOHLBEFINDEN
gesundheitRHEIN–NAHESuche ↗
MenüErnährungBewegungÜberregionale GesundheitsnachrichtenNewsletterUnsere Gesundheits-ExpertenKreis Bad KreuznachKreis Mainz-BingenKreis Aley-WormsRhein-Hunsrück KreisSelbsthilfegruppenWerbungUncategorizedArchivNachrichten aus der MedizinAdvertorialNaturheilkundePflegePsychologieEntspannungKörper & PsycheCoronaKur & ErholungKrebs-BlogDiät & ErnährungApotheken & MedizinPflege & VersorgungGesundheit & PolitikAlternative HeilmethodenStellenangeboteWellness & BeautyWellness & EntspannungSuche
Überregionale Gesundheitsnachrichten

Bescheinigung für Zuzahlungsbefreiung 2022 schon jetzt bei der Krankenkasse beantragen

Joachim Kübler · · 2 Min. Lesezeit

Bildrechte: ABDA/DAV. Fotograf:: ABDA/DAV.

Die 5,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit sind, können ebenso wie andere Anspruchsberechtigte ab sofort einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das Kalenderjahr 2022 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Das Gesundheitsportal www.aponet.de bietet mithilfe seines Zuzahlungsrechners eine schnelle und einfache Möglichkeit, die Belastungsgrenze für das laufende Jahr 2022 zu ermitteln. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern hat zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.000 Euro, also 60.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug von Freibeträgen für die Kinder von 16.776 Euro und für den Ehemann von 5.922 Euro ergibt sich ein zu berücksichtigendes Jahreseinkommen von 37.302 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss die Familie bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent zuzahlen (373,02 Euro), ist sonst jedoch komplett zuzahlungsbefreit. Die Befreiungsbescheinigung gilt zudem nicht nur in der Apotheke, sondern kann auch beim Arzt, in der Klinik oder Physiotherapie eine finanzielle Erleichterung sein. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Weitere Informationen unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner

Quelle:
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

Weiter entdecken

Überregionale Gesundheitsnachrichten

7 Irrtümer über Hautkrebsprävention

Gebräunte Haut wird oftmals als schön und gesund empfunden. Dabei ist sie vielmehr eine Stressreaktion des Körpers gegen potenziell krebserregende UV-Strahlung. Die Annahme „Bräune schützt ausreichend vor UV-Strahlung“ ist bloß ein Mythos. Es ist wichtig, auch dann weiterhin zu Sonnenschutzmitteln und –maßnahmen zu greifen. Weitere Irrtümer zum Thema UV-Schutz und Hautkrebs lesen Sie hier: Quelle: […]

26.05.2023 Artikel ansehen ↗
Überregionale Gesundheitsnachrichten

Krebsdiagnostik: Niedergelassene Ärzte schöpfen Spezialklinik-Potenziale angeblich nicht aus

Die intensivere Zusammenarbeit niedergelassener Ärzte mit onkologischen Kliniken könne zu effektiverer Behandlung von Krebspatienten führen – das meint Professorin Sonja Loges, Ärztliche Direktorin der Abteilung für personalisierte Onkologie am Uniklinikum Mannheim. Flächendeckend gäbe es laut Loges in Deutschland Krebsfachkliniken, die so genannte molekulare Tumorboards mit entsprechenden Tests anböten. Da jeder Tumor individuelle onkogene Treiber aufweise, […]

23.05.2023 Artikel ansehen ↗
Buchtipp: Stefan Heyde kämpft gegen den Pflegenotstand
Überregionale Gesundheitsnachrichten

Buchtipp: Stefan Heyde kämpft gegen den Pflegenotstand

Stefan Heyde ist Gesundheits- und Krankenpfleger und mit seiner 2015 gegründeten Protestaktion “Pflegekräfte in Not” bundesweit bekannt. Jetzt hat er ein Buch geschrieben. “Der Pflegeberuf – (k)eine heile Welt“.Quelle: SWR 2022Bildquelle: Stefan Heyde (Quelle: SWR) Interview bei SWR: https://www.swrfernsehen.de/landesschau-rp/couchgespraeche/stefan-heyde-kaempft-gegen-den-pflegenotstand-100.html

22.05.2023 Artikel ansehen ↗