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In etwa fünf bis zehn Prozent der Fälle beruht eine Krebserkrankung auf einer angeborenen genetischen Veranlagung. Menschen mit einem hohen familiären Risiko sollten sich deshalb intensiv beraten lassen und regelmäßig zur Krebsfrüherkennung gehen.

Krebserkrankungen beruhen auf Veränderungen in den Genen. Bei den meisten Krebsformen treten die genetischen Abweichungen jedoch erst nach der Geburt auf – sie werden also nicht vererbt. In etwa fünf bis zehn Prozent der Fälle jedoch beruht die Krebserkrankung auf einer angeborenen genetischen Veranlagung. In den betroffenen Familien tritt der Krebs gehäuft und schon in jungen Jahren auf.

Damit Familien und Angehörige mit erblich bedingtem Krebs optimal beraten und betreut werden können, hat die Deutsche Krebshilfe bundesweit Zentren für erblichen Brust- und Eierstockkrebs sowie Darmkrebs initiiert. In den spezialisierten universitären Einrichtungen profitieren Betroffene von einem umfassenden und engmaschigen Versorgungskonzept.

Die Betreuung umfasst sowohl die medizinische als auch die psychologische Beratung über Früherkennungsmaßnahmen und vorbeugende Behandlungsmöglichkeiten, eine humangenetische Beratung über das erbliche Risiko sowie die Möglichkeiten einer genetischen Untersuchung.

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Text:
Stiftung Deutsche Krebshilfe

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