Alle Hausärzte müssen gesetzlich versicherte Patienten zu Hause behandeln, sofern diese bettlägerig, gebrechlich und pflegebedürftig sind. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Ärzte für die Behandlung zu ihnen nach Hause kommen, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: Es muss ihnen wegen einer Krankheit nicht möglich sein, die Arztpraxis aufzusuchen und eine Krankenbehandlung muss notwendig sein. Auch Fachärzte müssen ihre Patienten in den eigenen vier Wänden behandeln, sofern eine Erkrankung aus ihrem Fachgebiet den Besuch notwendig macht.
Ausnahme: Die Wohnung der Patienten liegt außerhalb des Praxisbereichs der Ärzte. Unklar ist allerdings, ab wann die Grenze erreicht ist, denn eine genaue Kilometerangabe gibt es in den Berufsvorschriften für Vertragsärzte nicht. Grund dafür ist, dass die Grenzen der Praxisbereiche nicht überall gleich sind, sondern von der Siedlungsstruktur und der Arztdichte im betreffenden Gebiet abhängen.