AdobeStock_167711701
Die gemeinsame Hebammenzentrale des Landkreises Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz wird ein wichtiger Anlaufpunkt für schwangere Frauen und Mütter. Diese Servicestelle soll als zentrale Hebammenvermittlung zur Verfügung stehen und einzelne akute Hausbesuche in der Schwangerschaft und im Wochenbett vermitteln. Darüber hinaus soll die Hebammenzentrale Kontakte zu anderen relevanten Dienstleistern, wie beispielsweise gynäkologische Praxen, geburtshilfliche Abteilungen sowie soziale und psychologische Beratungsstellen herstellen. „Damit ist eine wichtige Versorgungslücke geschlossen“, sagte die Zweite Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham.
Versorgt werden damit auch Frauen, die nicht krankenversichert sind. Dieser Aspekt ist losgelöst von der Einrichtung der Hebammenzentrale geregelt. Denn die Kreisverwaltung muss immer zunächst im Einzelfall klären, ob Bedürftigkeit besteht. So ist es im SGB XII, Paragraph 47 ff Krankenhilfe geregelt. So haben etwa alle Asylbegehrenden und geduldete Geflüchtete ein Anrecht auf die Übernahme der Krankheitskosten. Das ist entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.