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Arbeitnehmer*innen sind in Deutschland grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ihre chronische Erkrankung am Arbeitsplatz offenzulegen. Viele Betroffene verheimlichen ihre Krankheit jedoch aus Angst vor möglichen negativen Folgen. Manche befürchten, Ablehnung und Diskriminierung zu erfahren oder sogar den Verlust ihres Arbeitsplatzes.  Fakt ist, die meisten Menschen wissen immer noch recht wenig über chronische Erkrankungen oder gehen dabei von Fehlinformationen aus, weshalb Betroffene oft auf Missverständnisse oder Unverständnis stoßen.

Eine repräsentative Umfrage zu Multipler Sklerose (MS) hat beispielsweise ergeben, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten davon ausgeht, MS ende immer im Rollstuhl und verkürze die Lebenserwartung deutlich. Das dem nicht so ist, zeigen u. a. mehrere Studien*. Zudem gibt es dank moderner Medikamente eine Reihe effektiver Behandlungsoptionen, die die MS sehr gut therapierbar machen. Vor allem eine frühe Diagnose und Therapie sind bei der chronisch-entzündlichen Erkrankung des zentralen Nervensystems bedeutend.

Wie in vielen Bereichen der Medizin kommen auch in der MS-Therapie vermehrt Antikörper zum Einsatz. Der Wirkstoff Ofatumumab wird beispielsweise bei einer schubförmig verlaufenden MS (RRMS = rezidivierend-remittierende MS) angewandt. Gegen die sekundär-progrediente Form der MS (SPMS), die häufig im weiteren Verlauf der Krankheit auftritt, gibt es den Wirkstoff Siponimod sogar in oraler Form.

*Lunde HMB, Assmus J, Myhr KM, et al.: Survival and cause of death in multiple sclerosis: a 60-year longitudinal population study. J Neurol Neurosurg Psychiatry 2017; 88: 621–5.

Quelle:
ABC HEALTHCARE GmbH & Co. KG

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