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Potenzielle Organspender ängstigt die Vorstellung, noch vor dem endgültigen Hirntod für tot erklärt zu werden. Um möglichst alle Zweifel zu zerstreuen, wird in drei Schritten geprüft, ehe Ärzte den Hirntod offiziell diagnostizieren dürfen.

Als hirntot gilt, wenn alle Funktionen des Gehirns unwiederbringlich erloschen sind. Essentielle Lebensfunktionen wie atmen können dann nur noch maschinell aufrechterhalten werden. Entscheidend: Der Verlust der Hirnfunktionen ist nicht mehr umkehrbar. Nur wenn Ärzte dies zweifelsfrei feststellen, dürfen sie einem Patienten Organe entnehmen.

Diagnose-Schritt 1: Liegt eine akute Hirnschädigung vor und kann man sie bestimmten Ursachen zuschreiben? Beispielsweise einem Hirninfarkt oder Tumoren.

Schritt 2: Die klinischen Symptome des Hirnfunktionsausfalls feststellen. Dazu zählen u.a. Koma, Atemstillstand, Ausfall der Pupillenreflexe bei Lichteinfall. Diese Symptome müssen „übereinstimmend und unabhängig von zwei qualifizierten Ärzten festgestellt und dokumentiert werden“, so die Bundesärztekammer vor.

Schritt 3: Per Elektroenzephalogramm (EEG) wird die elektrische Aktivität des Gehirns gemessen. Zeigt das EEG 30 Minuten lang eine Nulllinie an, ist der Hirntod bewiesen.

www.welt.de/gesundheit/article205084326/Organspende-Wann-ist-man-eigentlich-hirntot.html

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