Ein Inhalationspräparat richtig anwenden will gelernt sein. Gut, wenn man sich daran gewöhnt hat. Auch bei anderen Arzneien wollen viele Patienten auf das Gewohnte zurückgreifen. Doch weil gesetzliche Krankenkassen Rabatte mit wechselnden Herstellern verhandeln, kann es sein, dass die Patienten auf einmal ein anderes Mittel erhalten. In solchen Fällen kann die Apotheke unter Umständen „pharmazeutische Bedenken“ anmelden. Und dem Kunden sein gewohntes Präparat mitgeben. Das passiert immer häufiger: Von 2016 bis 2020 stieg die Zahl solcher Fälle um rund 46 Prozent, so das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut.

www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/dap-lexikon/wunscharzneimittel/

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