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  • Wunschmedikament: Erst Mehrpreis zahlen, dann teilweise erstatten lassen

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte, etwa Cholesterin-Senkern, müssen Apotheker in der Regel das günstigste Präparat heraussuchen. Falls man ein anderes Mittel möchte, entweder mit dem Arzt sprechen oder:

  • In der Apotheke erst vollen, höheren Preis fürs Wunschmedikament zahlen.

  • Beleg samt Rezept bei der Krankenkasse einreichen.

  • Die erstattet den Preis, den das günstigste Medikament gekostet hätte. Allerdings haben die Versicherten noch Verwaltungskosten zu tragen.

    www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/medikamente/rabattvertraege-bei-arzneimitteln-10602

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