Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte, etwa Cholesterin-Senkern, müssen Apotheker in der Regel das günstigste Präparat heraussuchen. Falls man ein anderes Mittel möchte, entweder mit dem Arzt sprechen oder:
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In der Apotheke erst vollen, höheren Preis fürs Wunschmedikament zahlen.
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Beleg samt Rezept bei der Krankenkasse einreichen.
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Die erstattet den Preis, den das günstigste Medikament gekostet hätte. Allerdings haben die Versicherten noch Verwaltungskosten zu tragen.