Ein neuer Blick auf Gesundheit & Wohlbefinden GESUNDHEIT & WOHLBEFINDEN
gesundheitRHEIN–NAHESuche ↗
MenüErnährungBewegungÜberregionale GesundheitsnachrichtenNewsletterUnsere Gesundheits-ExpertenKreis Bad KreuznachKreis Mainz-BingenKreis Aley-WormsRhein-Hunsrück KreisSelbsthilfegruppenWerbungUncategorizedArchivNachrichten aus der MedizinAdvertorialNaturheilkundePflegePsychologieEntspannungKörper & PsycheCoronaKur & ErholungKrebs-BlogDiät & ErnährungApotheken & MedizinPflege & VersorgungGesundheit & PolitikAlternative HeilmethodenStellenangeboteWellness & BeautyWellness & EntspannungSuche
Pflege & Versorgung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Regelmäßig geführtes Bonusheft bei Zahnersatz bares Geld wert

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 3 Min. Lesezeit

Regelmäßige Termine in der Zahnarztpraxis dienen der Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die aufgrund der Corona-Krise in den vergangenen Monaten eine entsprechende Vorsorge eventuell abgesagt oder verschoben haben, sollten diese bis Jahresende unbedingt nachholen. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ausdrücklich hin.

 

Größere Folgeschäden an Zähnen und Zahnfleisch durch ein Auslassen notwendiger Behandlungen können durch solche Kontrolltermine vermieden werden. Mit besonders hohen Hygienestandards gewährleisten Zahnarztpraxen maximalen Schutz vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus. Die Untersuchung sollte mit einem Stempel im Bonusheft dokumentiert werden, um bei einer Versorgung mit Zahnersatz von der Krankenkasse einen erhöhten Festzuschuss zu bekommen.

 

Regelmäßig geführtes Bonusheft = Bonus zum Festzuschuss

 

Wenn Zahnersatz benötigt wird, erhalten Patienten, die ein regelmäßig geführtes Bonusheft vorweisen, von ihrer Kasse einen Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss. Können regelmäßige Kontrollen über einen Zeitraum von fünf beziehungsweise zehn Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöhen sich die Zuschüsse. Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen wenigstens einmal im Jahr einen Kontrolltermin bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt in Anspruch nehmen, um von der Bonusregelung zu profitieren. Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs müssen innerhalb von fünf beziehungsweise zehn Jahren in jedem Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen, um ihren Rechtsanspruch auf erhöhten Festzuschuss zu wahren.

 

Die Bonusregelung in Zeiten von Corona

 

Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Pandemie die Vorsorge in der Zahnarztpraxis im ersten Halbjahr 2020 nicht wahrnehmen konnten, verlieren nicht automatisch ihren vollständigen Bonusanspruch. Das soll eine entsprechende Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes an die Mitgliedskassen sicherstellen. Wie die KZBV bereits klargestellt hat, gilt diese Sprachregelung aber nicht für Erwachsene. Da diese nur einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen müssen, um den Stempel im Bonusheft zu erhalten, gehen die Kassen davon aus, dass eine Vorsorge auch in Zeiten von Corona noch im zweiten Halbjahr 2020 vereinbart werden kann.

 

Das Zahnbonusheft können Patienten ab dem Jahr 2022 dann als digitale Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen. Die technischen Voraussetzungen dafür haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und KZBV kürzlich geschaffen.

 

Ab Oktober: Erhöhte Festzuschüsse

 

Die Festzuschüsse der Kassen erhöhen sich durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz zum 1. Oktober für alle Patientinnen und Patienten von derzeit 50 auf dann 60 Prozent - auch unabhängig davon, ob diese ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen können oder nicht. Durch die gesetzliche Regelung steigen dann auch die Festzuschüsse, die Versicherte bekommen, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen belegen können - von 60 beziehungsweise 65 Prozent auf dann 70 beziehungsweise 75 Prozent. In bestimmten Ausnahmefällen soll zudem künftig das einmalige Versäumen der Vorsorge für die Bonusregelung folgenlos bleiben. Diese Neuregelungen entlasten ab Oktober Millionen von Patienten finanziell und erleichtern die Versorgung mit Zahnersatz in vertragszahnärztlichen Praxen.




Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

Weiter entdecken

Kostenlose Online-Seminare für Angehörige und Pflegende Mit Demenz umgehen – Grundlagen, Kommunikation, Hören, Selbstfürsorge
Pflege & Versorgung

Kostenlose Online-Seminare für Angehörige und Pflegende Mit Demenz umgehen – Grundlagen, Kommunikation, Hören, Selbstfürsorge

In den von der Veronika-Stiftung geförderten Online-Seminaren werden wichtige Grundlagenthemen umfassend und leicht verständlich von Expertinnen und Experten für Angehörige von Menschen mit Demenz oder professionell Pflegende aufgearbeitet. Die Referenten führen 60 Minuten durch ihren jeweiligen Themenbereich und stellen Videosequenzen vor, die realistischen Alltagssituationen nachempfunden sind, um so anhand authentischer Beispiele mögliche Lösungsstrategien zu erläutern und hilfreiche Anregungen zu geben. Alle Referenten stehen nach ihrem Vortrag noch für Fragen bereit. Die Termine: 22. Juli 2021, 15:30 Uhr Hören, Schwerhörigkeit und Demenz: Hören bestimmt die Teilhabefähigkeit von Menschen mit Demenz. Ist die Hörfähigkeit eingeschränkt, dann wird der Mensch aus Gesprächen und gemeinsamen Unternehmungen ausgeschlossen. Doch man kann das Hören auch therapeutisch anwenden und z. B. über das Hören bekannter Musikstücke den Menschen mit Demenz ein Stückweit aktivieren. Prof. Dr. Andreas

17.06.2021 Artikel ansehen ↗
Pflegestammtisch online: Angebot für pflegende Angehörige durch die Stadtteilkoordination BME
Pflege & Versorgung

Pflegestammtisch online: Angebot für pflegende Angehörige durch die Stadtteilkoordination BME

Pflegen Sie Angehörige und möchten sich gerne austauschen? Sind Sie nicht selbst schon Expertin in der Versorgung für andere Menschen und haben viele wertvolle Erfahrungen sammeln können, die für andere interessant oder stärkend sein können? Ein digitales Informations- und Begegnungsangebot in Form eines Pflegestammtisches für den Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg und Umgebung findet am Mittwoch, 12. Mai, von 14 bis 15 Uhr im Online-Begegnungsraum der Begegnungsstätte Vielfalt statt. Geplant sind weitere Termine, in denen einmal im Monat in Kooperation mit dem Pflegestützpunkt Bad Kreuznach gemeinsame Treffen, ein intensiver Austausch und interessante Fachgespräche stattfinden können. Wer Interesse an dem Angebot oder weitere Fragen hat, kann sich gerne bei Stadtteilkoordinatorin Bad Münster am Stein-Ebernburg, Marlene Jänsch, Tel.: (06708) 6693300, mobil( 0151), 54122926, E-mail: [email protected] bis zum 11. Mai melden. Für die digitale Teilnahme über den

28.04.2021 Artikel ansehen ↗