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Gesundheit & Politik

Krebsfrüherkennung

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 5 Min. Lesezeit

Das Ziel der Krebsfrüherkennung (teilweise auch als „Screening“ bezeichnet) ist die Entdeckung einer Krankheit oder von Vorstufen einer Erkrankung, bevor sie Beschwerden auslösen. Wird eine Krebserkrankung in einem frühen Stadium entdeckt, erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung und damit die Überlebensaussichten der betroffenen Menschen. Erfahren Sie hier, welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

  

Gebärmutterhalskrebs

Jährliche Genitaluntersuchung für Frauen ab 20 Jahre

Die Untersuchung umfasst:

  • gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
  • Inspektion des Muttermundes
  • Krebsabstrich und zytologische Untersuchung (Pap-Abstrich)
  • gynäkologische Tastuntersuchung
  • Befundmitteilung mit anschließender Beratung

Infolge der Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) auf Grundlage von Empfehlungen des Nationalen Krebsplans ist vorgesehen, dass ab dem Jahr 2020 gesetzlich versicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren alle 5 Jahre von ihren Krankenkassen angeschrieben und über die Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung informiert werden. Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren können dann, wie bisher, einen jährlichen Pap-Abstrich in Anspruch nehmen. Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird künftig statt des jährlichen Pap-Abstrichs alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test (Test auf humane Papillomaviren) und einem Pap-Abstrich, angeboten. Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von den Frauen auch über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren neben den genannten Tests zudem Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung.

Brustkrebs

Jährliche Brustuntersuchung für Frauen ab 30 Jahre

Die Untersuchung umfasst:

  • gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
  • Inspektion und Abtasten der Brust und der regionären Lymphknoten einschließlich der ärztlichen Anleitung zur Selbstuntersuchung
  • Beratung über das Ergebnis

Alle zwei Jahre Mammographie-Screening für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren

Das Screening umfasst:

 

  • schriftliche Einladung in eine zertifizierte Screening-Einheit (Untersuchungseinrichtung). Mit der Einladung erhalten Sie Informationen (Entscheidungshilfe) zum Screening.
  • schriftliche Anamnese
  • Röntgen beider Brüste (Mammographie)
  • Doppelbefundung der Röntgenaufnahmen durch zwei unabhängige Untersucher
  • Befundmitteilung innerhalb von sieben Werktagen

Im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt eine Einladung zur weiteren diagnostischen Abklärung. Dies veranlasst die jeweilige Screening-Einheit.


Hautkrebs

Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre für Männer und Frauen ab 35 Jahre


Das Screening dient der Früherkennung des malignen Melanoms (schwarzer Hauptkrebs), des Basalzellkarzinoms und des spinozellulären Karzinoms (beide weißer Hauptkrebs). Es kann ggf. in Verbindung mit der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) durchgeführt werden und umfasst:

  • gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
  • visuelle (mit bloßem Auge), standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
  • Befundmitteilung mit anschließender Beratung (bei einem verdächtigen Befund erfolgt die weitere Abklärung durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Dermatologie, d.h. Hautarzt oder Hautärztin)

Prostatakrebs

Jährliche Genitaluntersuchung für Männer ab 45 Jahre

Die Untersuchung umfasst:

  • gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
  • Inspektion und Abtasten des äußeren Genitales
  • Tastuntersuchung der Prostata (vom Enddarm aus)
  • Tastuntersuchung der regionären Lymphknoten
  • Befundmitteilung mit anschließender Beratung

Darmkrebs

Infolge der Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) auf Grundlage von Empfehlungen des Nationalen Krebsplans werden ab dem 1. Juli 2019 die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten alle fünf Jahre (mit 50, 55, 60 und 65 Jahren) zum Darmkrebs-Screening einladen bzw. darüber informieren. Neu ist seit April 2019, dass Männer schon ab 50 Jahren zwischen jährlichem Stuhlbluttest iFOBT (bis 54 J.) und insgesamt zweimaliger Früherkennungs-Darmspiegelung (Koloskopie) im Mindestabstand von 10 Jahren wählen können. Frauen im Alter von 50 bis 54 Jahren haben wie bisher einen jährlichen Anspruch auf den iFOBT. Ab 55 Jahren können Frauen wie bisher zweimalig eine Früherkennungs-Darmspiegelung im Mindestabstand von 10 Jahren durchführen lassen. Frauen und Männer ab 55 Jahre haben wie bisher alle zwei Jahre Anspruch auf einen iFOBT, solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde. Nehmen Frauen und Männer das Koloskopie-Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahr, besteht Anspruch auf nur eine Früherkennungskoloskopie.

Dickdarm- und Rektumuntersuchung für Männer und Frauen

Die Untersuchung umfasst für Männer ab 50 Jahre:

  • Persönlicher Brief der gesetzlichen Krankenkasse mit Informationen zur Darmkrebsfrüherkennung ab 1. Juli 2019 – eine solche Einladung erfolgt alle 5 Jahre, das heißt mit Erreichen des Alters von 50, 55, 60 und 65 Jahren.
  • Einmalige ausführliche gezielte Beratung in der Arztpraxis über die Darmkrebsfrüherkennung.
  • ab 50 Jahre: Früherkennungs-Darmspiegelung, die einmal frühestens nach 10 Jahren wiederholt werden kann.
  • 50 bis 54 Jahre: jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (iFOBT)
  • Solange noch keine Früherkennungs-Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde, haben Männer ab 55 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen Stuhlbluttest (alternativ zur Darmspiegelung)
  • Männer können sich somit schon ab dem Alter von 50 Jahren zwischen einer zweimaligen Früherkennungs-Darmspiegelung und einem jährlichen/zweijährlichen Stuhlbluttest entscheiden!
  • Nehmen Männer eine Früherkennungs-Darmspiegelung erst ab dem Alter von
  • 65 Jahren wahr, besteht Anspruch auf eine Früherkennungs-Darmspiegelung.

Die Untersuchung umfasst für Frauen ab 50 Jahre:

  • Persönlicher Brief der gesetzlichen Krankenkasse mit Informationen zur Darmkrebsfrüherkennung ab 1. Juli 2019 – eine solche Einladung erfolgt alle 5 Jahre, das heißt mit Erreichen des Alters von 50, 55, 60 und 65 Jahren.
  • Einmalige ausführliche Beratung in der Arztpraxis über die Darmkrebsfrüherkennung.
  • 50 bis 54 Jahre: jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (iFOBT)
  • ab 55 Jahre: Früherkennungs-Darmspiegelung, die einmal frühestens nach 10 Jahren wiederholt werden kann.
  • Solange noch keine Früherkennungs-Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde, haben Frauen ab 55 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen Stuhlbluttest (alternativ zur Darmspiegelung)
  • Nehmen Frauen eine Früherkennungs-Darmspiegelung erst ab dem Alter von 65 Jahren wahr, besteht Anspruch auf eine Früherkennungs-Darmspiegelung.


Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit

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