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Pflege & Versorgung

Christine Wolf: Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 4 Min. Lesezeit
Christine Wolf: Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
pressmaster -AdobeStock.com
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Die Bereitschaft, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, ist in unserer Gesellschaft immer noch relativ groß. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Damit der pflegende Angehörige nicht selbst psychisch oder körperlich krank wird und auch sein eigenes Leben noch leben kann, sollte er sich über entlastende und unterstützende Maßnahmen informieren und beraten lassen.

 

Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten die der pflegende Angehörige in Anspruch nehmen kann. Wenn ein Patient nicht nur Hilfe in kleinerem Umfang benötigt, sondern deutlich pflegebedürftig ist, unterstützt ihn die Pflegeversicherung. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und ein Antrag gestellt werden.

Christine Wolf
Christine Wolf

 

Die Hauptleistung der Pflegeversicherung bei Pflege durch Angehörige ist das Pflegegeld. Wenn keine Pflegeversicherung und kein eigenes Vermögen vorhanden ist, kann auch die Hilfe zur Pflege des Sozialamts beantragen.

 

Bei länger andauernder Pflege und Überlastung der pflegenden Angehörigen ist zu überlegen, welche Entlastungen in der täglichen Pflege möglich sind:

 

Ambulante Pflegedienste können pflegende Angehörige bei den täglich zu bewältigenden pflegerischen Verrichtungen unterstützen oder spezielle Pflegetätigkeiten übernehmen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag, in dem Leistungen und Kosten detailliert vereinbart werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn der Hilfebedarf zuvor von einem Gutachter bestätigt wurde. Dank eines pauschal bewilligten Pflegegelds können Betroffene und deren Angehörige auch eine Kombination aus Angehörigenpflege, professioneller Pflege und zusätzlicher Haushaltshilfe vereinbaren. Während der Auszeit der Pflegeperson kann, der Patient über die sog. Ersatzpflege von einem ambulanten Pflegedienst oder in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege versorgt werden. Pflegedienste vermitteln übrigens auch Kontakte zu Anbietern von „Essen auf Rädern“, zu Fußpflegern, Frisören oder Begleitpersonen für Spaziergänge.

 

Tagespflege-Einrichtungen betreuen alte Menschen stundenweise. Mit zum Angebot gehören Mahlzeiten und Transportfahrten. Ein regelmäßiger Aufenthalt in anderer Umgebung und Kontakt zu Gleichaltrigen kann anregend und förderlich für den Pflegebedürftigen sein und ermöglicht den Angehörigen eine regelmäßige Entlastung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zu einem jeweils festgelegten monatlichen Höchstbetrag.

 

Kurzzeitpflege nennt man die vorübergehende Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. Sie ist angebracht und möglich, wenn pflegende Angehörige verreisen müssen oder selbst krank werden. Pflegende Angehörige können auch ein Verhinderungspflegegeld beantragen, wenn sie jährlich eine Auszeit benötigen. Mit dieser Zuwendung lässt sich entweder eine Kurzzeitpflege realisieren oder eine häusliche Pflege durch ambulante Dienste einrichten.

 

Bei todkranken Patienten, bei denen sich die Krankheits- und Pflegesituation häufig in den letzten Wochen verschärft, kann Beratung oder Unterstützung durch die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) angefordert werden. Entsprechende SAPV-Teams sind allerdings noch nicht überall in Deutschland verfügbar. Wenden Sie sich an ihren Hausarzt oder ihren Pflegedienst.

Bevor Sie sich für ein Pflege- oder Betreuungsangebot entscheiden:

  • Lassen Sie sich Prospekte über das Leistungsspektrum und das Selbstverständnis der Einrichtung aushändigen.
  • Bitten Sie zusätzlich um ein Gespräch mit der Leitung der Einrichtung. Fragen Sie detailliert nach den Kosten, insbesondere für Wahl- und Sonderleistungen, und lassen Sie sich bei der Finanzierung beraten.
  • Sprechen Sie Ihren konkreten Bedarf, Ihre speziellen Wünsche an und klären Sie, was realisiert werden kann und was nicht.
  • Lassen Sie sich den Versorgungsvertrag bzw. den Heim- oder Pflegevertrag genau erklären.
  • Im Internet gibt es hilfreiche Informationen z. B. auf den Websites der Krankenkassen. Die meisten Krankenkassen beraten auch telefonisch. Dort erfahren Sie, welche Pflegeeinrichtungen es in Ihrer Nähe gibt, welche Leistungen möglich sind und was diese kosten.

Mehr zu Christine Wolf hier.

Fragen an unser Redaktionsmitglied Christine Wolf über die
Redaktion an: [email protected]

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