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Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Verlängert bis 30.06.2021

Redaktion Gesundheit Rhein-Nahe · · 3 Min. Lesezeit
Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Verlängert bis 30.06.2021
Bildrechte: VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Fotograf: VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Bildrechte: VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Fotograf: VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Der Bundestag hat die Verlängerung wesentlicher coronabedingter Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 30. Juni 2021 beschlossen.

 

Im Rahmen des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes hat der Bundestag die Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis Ende Juni 2021 beschlossen. Am 26. März 2021 wird sich der Bundesrat mit dem Thema befassen. Ab 1. April soll das Gesetz in Kraft treten.

 

Wesentliche Regelungen bleiben erhalten - 60 Euro für Pflegehilfsmittel bis Dezember 2021

 

Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie waren Sonderregelungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen worden, um die dadurch bedingt erschwerte Organisation der Pflege für Angehörige zu erleichtern und die finanzielle Unterstützung zu sichern. In Teilen waren diese bereits mehrmals verlängert worden - zuletzt bis zum 31.03.2021. Auf Anfrage teilte nun das Bundesgesundheitsministerium mit, dass die folgenden Regelungen im Zuge des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes bis zum 30. Juni 2021, und teilweise darüber hinaus, Gültigkeit behalten sollen:

 

- Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.

- Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit reduzieren.

- Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden.

- Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können noch bis zum 30. September 2021 verwendet werden und verfallen nicht, wie normalerweise, schon im Juni.

- Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen 60 Euro statt 40 Euro zur Verfügung. Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2021.

 

Pflegeberatungstermine und die Pflegegradbestimmung werden weiterhin telefonisch oder digital durchgeführt. Der MDK kann aber, je nach Impfstatus der Pflegebedürftigen und der regionalen Pandemielage, Hausbesuche wieder aufnehmen.

 

Pflegende Angehörige sind systemrelevant

 

Der Verband Pflegehilfe sieht die Verlängerung der Regelungen als unausweichlichen Schritt und betont erneut die Relevanz der pflegenden Angehörigen für die Gesellschaft. Johannes Haas, Geschäftsführer des Verband Pflegehilfe, erklärt: "Es darf nicht vergessen werden, dass sie über 70 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland betreuen und damit systemrelevant sind. Deshalb muss es nun auch endlich mit den Impfungen für Pflegepersonen außerhalb von Einrichtungen vorangehen".

 

Derzeit sind viele Bundesländer noch mit den Impfungen der ersten Prioritätsgruppe ausgelastet. Pflegende Angehörige finden allerdings erst in der zweiten Gruppe Beachtung. Diese Entscheidung hatte bereits vor dem Impfstart für erhebliche Kritik verschiedener Verbände geführt.

 

Verband Pflegehilfe

 

Der Verband Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 600.000 Gesprächen allein im Jahr 2020 betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands.

 

 

 

Original-Content von: VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, übermittelt durch news aktuell

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