Wunschmedikament: Erst Mehrpreis zahlen, dann teilweise erstatten lassen
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte, etwa Cholesterin-Senkern, müssen Apotheker in der Regel das günstigste Präparat heraussuchen. Falls man ein anderes Mittel möchte, entweder mit dem Arzt sprechen oder: In der Apotheke erst vollen, höheren Preis fürs Wunschmedikament zahlen. Beleg samt Rezept bei der Krankenkasse einreichen. Die erstattet den Preis, den das günstigste Medikament gekostet […]


