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  • Taxi auf Rezept: Der Arzt entscheidet

Steht eine dringende medizinische Behandlung an, können die Fahrtkosten zur Klinik oder Arztpraxis von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu ist ein ärztliches Rezept notwendig. Für Reha-Maßnahmen gilt diese Regelung nicht. Hier ist eine Erstattung der Reisekosten allerdings durch den Reha-Träger möglich. Mehr zum Thema:

 

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Taxi-fuer-immobile-Patienten-auf-Rezept-253346.html

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