Kathryn Schmidt (Rechtsanwältin) : Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Die Gesellschaft wird immer älter und familiäre Bindungen immer weniger fest. Damit steigt auch die Zahl der Erwachsenen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

